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Wissen

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung ist in der Schweiz das formelle Verfahren, in dem Kantone, Parteien und Verbände zu geplanten Erlassen Stellung nehmen.

Bevor Bund oder Kantone wichtige Erlasse verabschieden, holen sie in der Vernehmlassung Stellungnahmen ein – von Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und interessierten Kreisen. So fliessen unterschiedliche Interessen früh in die Gesetzgebung ein und die Akzeptanz späterer Entscheide steigt.

Die Vernehmlassung ist formeller und stärker institutionalisiert als die Mitwirkung: Sie richtet sich vor allem an organisierte Akteure und folgt festgelegten Regeln und Fristen, während die Mitwirkung die breite Bevölkerung niederschwellig einbindet.

Merkmale der Vernehmlassung

  • Formelles, gesetzlich geregeltes Verfahren
  • Vor allem auf Bundes- und Kantonsebene
  • Adressaten: Kantone, Parteien, Verbände
  • Feste Fristen und Regeln

Für die niederschwellige Einbindung der breiten Bevölkerung – ergänzend zu formellen Verfahren – bündelt MyIdeas Ideensammlung und Abstimmung an einem Ort.

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