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Wissen

Mitwirkung

Mitwirkung bezeichnet in der Schweiz die frühzeitige Einbindung der Bevölkerung in Planungen und Vorhaben einer Gemeinde oder Behörde.

In der Schweiz ist die Mitwirkung fester Bestandteil vieler Planungsprozesse: Bei Nutzungsplanungen, Reglementen oder Quartierentwicklungen können sich Einwohnerinnen und Einwohner einbringen, bevor entschieden wird. Das Mitwirkungsverfahren macht Anliegen früh sichtbar und erhöht die Akzeptanz von Entscheiden.

Mitwirkung ist meist beratend: Die Behörde nimmt Rückmeldungen auf, wägt sie ab und begründet ihren Entscheid. Von der formellen Vernehmlassung unterscheidet sie sich durch den früheren, offeneren und oft niederschwelligeren Charakter.

Merkmale der Mitwirkung

  • Frühzeitig – vor der eigentlichen Entscheidung
  • Meist beratend, nicht bindend
  • Auf Gemeinde- und Kantonsebene verbreitet
  • Niederschwellig, oft öffentlich zugänglich

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